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Dieser Tage sind viele rechtschaffene Bürger dem Vorwurf ausgesetzt, sie würden gegen das Versammlungsrecht und Infektionsschutzmaßnahmen verstoßen, weil sie spazieren gehen.
Im Allgemeinen erhalten ihr in solchen Fällen zunächst ein Anhörungsschreiben. Ihr werdet dort aufgefordert, eure Personendaten auf Richtigkeit zu prüfen und erhaltet Gelegenheit euch zu den Vorwürfen zu äußern. Zur Korrektur der Personendaten seid ihr verpflichtet, zu Angaben zur Sache hingegen nicht. Wir empfehlen eindringlich keinerlei Angaben zur Sache zu machen, also jedwede inhaltliche Stellungnahme zum Vorwurf zu vermeiden.
Schon bei der Anhörung solltet ihr vielmehr Akteneinsicht beantragen.
Sobald ihr einen Bußgeldbescheid erhalten habt, solltet ihr Einspruch einlegen, wenn ihr euch bisher nicht geständig eingelassen habt. Wie so ein Einspruch aussehen kann, haben wir unten aufgeführt.
Es ist nach dem Erlass eines Bußgeldbescheides dringend zu empfehlen, sich weiterhin nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Ihr müsst eure Unschuld nicht beweisen. Die Behörden müssen euch schuldhaftes Verhalten nachweisen.
Zusammen mit dem Einspruch solltet ihr spätestens jetzt Akteneinsicht beantragen. Die Beantragung der Akteneinsicht kann euch Aufschluss darüber geben, was euch konkret vorgeworfen wird und wie die Beweismittel gegen euch aussehen. Wenn ihr nach der Akteneinsicht ganz sicher seid, keine Chance zur Abwehr der Vorwürfe zu haben, können ihr euren Einspruch immer noch zurück nehmen.
Zögert aber im Zweifel nicht, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen und vor allem lasst euch nicht eure Rechte nehmen.
Eure Junge Alternative Berlin